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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1996 - 4 K 1/95   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1996 - 4 K 1/95 (https://dejure.org/1996,26719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.1996 - 4 K 1/95 (https://dejure.org/1996,26719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 4 K 1/95 (https://dejure.org/1996,26719)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 4 K 9/95

    Bestehen einer Verpflichtung zur Einlagerung radioaktiver Abfallstoffe im

    - und unter Bezugnahme auf den Sachvortrag der Kläger in den Verfahren 4 K 1/95, 4 K 2/95 und 4 K 4/95, daß vom ERAM Gefahren ausgingen, die eine sofortige Schließung des Endlagers erforderten.

    2.3.1 Die Bezugnahme auf den Sachvortrag der Kläger der Verfahren 4 K 1/95,4 K 2/95 und 4 K 4/95 zu den Sicherheitsfragen des ERAM genügt den Anforderungen an die Darlegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 5AtG nicht:.

    (1) In dem Verfahren 4 K 1/95 trägt die Klägerin, die im vorliegenden Verfahren die Prozeßbevollmächtigte der Antragsteller ist, im Schriftsatz vom 26. Februar 1995 (Bl. 140 d. A.) vor, daß sie wegen des laufendenden Planfeststellungsverfahrens sich davor "hüten" werde, "in den von ihr ... geführten Klagen konkrete einzelne Sicherheitsfragen und Problemkreise so detailliert auf[zu]listen, daß eine möglicherweise erst im Planfeststeilungsverfahren vollständig mögliche abschließende Beurteilung des konkreten Aspektes durch Richterspruch präkludiert ist".

    So weist sie auf Bl. 96 d. A. - 4 K 1/95 - darauf hin, daß ab Mai/Juni 1990 ein Ein- und Endlagerungsstop radioaktiver Abfallstoffe erfolgt sei.

    Weiter ergibt der in Bezug genommene Tatsachenvortrag in den Verfahren 4 K 1/95, 4 K 2/95 und 4 K 4/95 sowie die Begründung des Auflagenbescheides keine konkreten Anhaltspunkte für eine objektiv nachvollziehbare Gefährdung der Antragsteller aus der Fortsetzung des Betriebes des ERAM im bisher genehmigten Umfange.

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